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Entgeltordnung für Marktstände

Entgeltordnung für das Ausleihen von Marktständen und anderen Gegenständen der Stadt Lugau

Für das Ausleihen und die Lieferung (Transport, Auf- und Abbau) von Marktständen und anderen Gegenständen der Stadt Lugau werden Entgelte erhoben. Außerdem wird eine Kaution erhoben.

Fassung: Ursprungsfassung
Stand: 04.05.2010

Datei: PDF/A, barrierefrei

Zuletzt aktualisiert am 14.02.2016 von MA Content.

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