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Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Lugau

Die Stadt Lugau erhebt zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen Erschließungsbeiträge nach Maßgabe der §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach Maßgabe dieser Satzung.

Fassung: Ursprungsfassung
Stand: 23.06.2003

Datei: PDF/A, barrierefrei

Zuletzt aktualisiert am 27.02.2016 von MA Content.

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