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Umwelt-Polizeiverordnung

Polizeiverordnung der Stadt Lugau gegen umweltschädigendes Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern für das Gebiet der Stadt Lugau (Umwelt-Polizeiverordnung)

Die Verordnung regelt u.a. Plakatierung und Beschriftung, Maßnahmen gegen Verunreinigungen (auch durch Haustiere), den Flächenschutz, den Lärmschutz (Schutz der Nachtruhe, Benutzen von Lautsprechern, Rundfunkgeräten, Musikinstrumenten, usw.), Böller- und Salutschießen, Feuerwerke, die Benutzung von Spielstätten für Kinder, lärmverursachende Gartenarbeiten, aggressives Betteln, Einwurfzeiten in Glascontainer, Schneelast- und Eiszapfenentfernung usw.

Fassung: Ursprungsfassung
Stand: 03.12.2013

Datei: PDF/A, barrierefrei

Zuletzt aktualisiert am 27.02.2016 von MA Content.

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