Lugau aktuell

Bekanntmachung der LISt GmbH

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handelnd im Auftrag des Freistaates Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Niederlassung Plauen

Vorbereitung der Planung für das Projekt: B 180 - Neubau Geh- und Radweg bei Gersdorf

Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken

Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt, im Verwaltungsgebiet der Stadt Lugau, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit, das o. a. Bauvorhaben durchzuführen. Die LISt GmbH wurde von dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr beauftragt, hierfür entsprechende Planungen auszuführen.

Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, werden in Abhängigkeit der Witterungsbedingungen auf den Grundstücken der

Gemarkung: Lugau
Flurstücke: 197/2, 199/15, 199/16, 199/17, 199/18, 208/11, 208/12, 322/2, 323/16, 323/17,
323/19, 327/8, 327/9, 327/10, 327/12, 327/13,  327/14, 327/15, 335/1, 335/2,
335/3, 336/3, 336/4, 336/5, 336/6, 336/7, 336/8, 619/4, 619/5, 619/6, 619/7,
619/25, 620/3, 620/4

im Zeitraum ab/vom 14.08.2023 bis voraussichtlich 30.11.2023 folgende Vorarbeiten durchgeführt:

Vermessungsarbeiten - Nachmessungen.

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Fernstraßengesetz (§ 16a FStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, diese zu dulden.

Zur Durchführung der Arbeiten müssen die Grundstücke durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung bzw. der LISt GmbH betreten und ggfs. befahren werden.

Ein genauer Lageplan, unter Ausweisung des Untersuchungsraumes, kann auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Als Ansprechpartner für Fragen steht Ihnen

Herr Gerd Meier, LISt GmbH
Telefon: +49 37207 832-210
E-Mail: gerd.meier@list.smwa.sachsen.de

zur Verfügung.

Etwaig durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.

Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung des geplanten Vorhabens entschieden.

Hainichen, 12.06.2023

Trillenberg (Geschäftsführer)

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