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„Erneuerung Beleuchtungsanlage und Errichtung Ballfangzaun am Fußballplatz in Ursprung“

Abgeschlossene Baumaßnahme:                                                                

„Erneuerung Beleuchtungsanlage und Errichtung Ballfangzaun am Fußballplatz in Ursprung“

 

Programm:                                          Förderrichtlinie LEADER-RL LEADER/2014

 

Ident-Nr.:                                           512020011101LDR

Bauherr/Auftraggeber:                       Stadt Lugau/Erzgeb.

Gesamtkosten:                                   24.138,36 EUR

Voraussichtliche Zuwendung:           17.824,83 EUR

 

 

Beschreibung der Maßnahme:

 

Im Lugauer Ortsteil Ursprung außerhalb der örtlichen Bebauung entlang der Alten Flockenstraße (Staatsstraße S 246) zwischen Lugau und Chemnitz-Mittelbach befindet sich der Fußballplatz des SV Eintracht Ursprung. Südwestlich des Fußballplatzes befindet sich hinter dem Torbereich eine Gartenanlage mit Parkplätzen.

 

Im Rahmen der Maßnahme konnte eine ballwurfsichernde Abgrenzung des Fußballplatzes zur bestehenden Gartenanlage und dem dazugehörigen Parkplatz hergestellt werden. Dabei wurde hinter dem südwestlichen Tor des Fußballplatzes ein 40 m langer Ballfangzaun mit 4 m und 6 m Höhe errichtet.

 

Weiterhin wurde durch Umrüstung der vorhandenen Leuchten/Strahler gegen neue LED-Flutlichtstrahler die energetische Sanierung der vorhandenen Beleuchtungsanlage umgesetzt.

Gegenüber den Bestandsstrahlern mit 400 W-Leuchtmitteln sind neue LED-Flutlichtstrahler mit einer Leistung von 200 W zum Einsatz gekommen. Dadurch wird der Energieverbrauch um die Hälfte reduziert und ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Durch den Einsatz der neuen Strahler wird außerdem das Beleuchtungsergebnis verbessert, was wiederum zu besseren Trainings- und Spielbedingungen beiträgt.

Dieses Vorhaben wird gefördert nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2014) vom 15.12.2014    

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