Lugau aktuell

Straßenreinigung geht uns alle an!

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Die Stadt Lugau bittet alle Grundstückseigentümer, ihrer Straßenreinigungspflicht nachzukommen. Durch herabfallendes Laub und sonstigen Verunreinigungen durch Staub und Schmutz sowie anderweitigen Unrat besteht die Gefahr, dass Straßeneinläufe verstopfen und somit der Ablauf des Oberflächenwassers nicht mehr gewährleistet ist.

Bei starken Regenfällen kommt es dann immer wieder vor, dass die Straßeneinläufe durch Laub und Schmutz zugesetzt werden. Durch eine regelmäßige Reinigung der Gehwege und Schnittgerinnen kann jeder Grundstückseigentümer vermeiden, dass sich diese Straßeneinläufe zusetzen und der Abfluss von Regenwasser behindert wird.

Die Reinigungspflicht in der Stadt Lugau sowie in den Ortsteilen Erlbach-Kirchberg und Ursprung bestimmt sich nach der Straßenreinigungssatzung. Danach sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer der an die öffentliche Straße grenzenden Grundstücke für die Reinigung

  • der Gehwege einschließlich der Schnittgerinne sowie
  • bei fehlenden Gehwegen auf einer Breite von 1,50 m zuständig.

Gleiches gilt selbstverständlich auch für den Winterdienst in den Wintermonaten.

Straßenreinigungspflicht?!

Bild 1 - von Gerd Altmann auf Pixabay

Die Reinigung der Ausgewiesenen Flächen ist nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Monat durchzuführen. Die Reinigung umfass vor allem das Beseitigen von Fremdkörpern, Verunreinigungen, Laub und Unkraut.

Straßenkehricht ist selbst zu entsorgen und darf weder Nachbarn, noch Straßeneinläufen, sonstigen Entwässerungsanlagen, Straßen- und Abwassergräben, öffentlich aufgestellten Einrichtungen (z. B. Papierkörben, Glas- und Papiersammelcontainern) oder öffentlich unterhaltenen Anlagen (z. B. Brunnen, Gewässer) zugeführt werden.

Die Stadt Lugau bittet daher noch einmal alle Bürgerinnen, Bürger und Grundstückseigentümer, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen.

Die Stadtverwaltung

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