Lugau aktuell

Fördermittel für den ländlichen Raum zu vergeben

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6. Aufruf der Region „Tor zum Erzgebirge - Vision 2020“ zur Vergabe von Fördermitteln für den ländlichen Raum
Logo der Region „Tor zum Erzgebirge – Vision 2020“

A.I Sicherung der Position als führende Wirtschaftsregion Sachsens

A.I.1 Fachkräftesicherung

  • nichtinvestive Maßnahmen zur Netzwerkarbeit Unternehmen-Schule-Hochschule
  • Entwicklung branchenspezifischer Praktikaprogramme
  • Einrichten eines Unternehmerpools
  • Präsentation von Unternehmen in Schulen und Hochschulen
  • Talente-Förderung

 

A.I.2 Aufbau regionaler Wirtschaftskreisläufe

  • Vermarktung regionaler Produkte und Netzwerkarbeit

 

Budget des Aufrufes 2017-06-A.I: 150.000,00 € (für alle aufgerufenen Maßnahmen A.I)

 

A.II Ausrichtung des Tourismus auf Naherholung

A.II.1 Errichtung und Aufwertung touristischer Infrastruktur

  • Schaffung und Aufwertung von touristischer Infrastruktur
  • Wegemanagement und Errichten von Informationsstellen
  • Entwicklung von Tourismusdienstleistungen und Marketingmaßnahmen für Angebote der Erholung und Freizeit

 

Budget des Aufrufes 2017-06-A.II: 200.000,00 €

 

C.I Attraktive und nachhaltige Infrastruktur

C.I.1 Ausbau/ Sanierung von Straßen/ Plätzen/ Brücken/ Straßenbeleuchtung/ Geh-, Wander- und Radwegen

  • Ausbau von Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen und öffentlicher Plätze
  • Neu- und Ausbau kommunaler Brücken und Durchlässe
  • Neu- und Ausbau kommunaler Straßenbeleuchtung
  • Neu- und Ausbau innerörtlicher Gehwege sowie Wander- und Radwege

 

C.I.2 Ausbau/ Neuverlegung Breitband/ Mobilfunk

  • Ausbau und Neuverlegung von Netzen

 

C.I.3 ÖPNV Ergänzungsangebote/ Lückenschluss

  • Investitionen in Kleinbus, Rufsäule, Haltestelle

 

Budget des Aufrufes 2017-06-C.I: 250.000,00 € (für alle aufgerufenen Maßnahmen C.I)

 

Investive Vorhaben (Bau/Sanierung) sind ausschließlich in den Gemeinden Jahnsdorf, Hohndorf, Neukirchen, Niederdorf (teilweise) und Niederwürschnitz (teilweise) sowie in den Ortsteilen der Städte Stollberg, Oelsnitz/Erzgeb. und Lugau förderfähig. Nichtinvestive Vorhaben (z.B. Netzwerkarbeit oder Vermarktungsstrategien) sind in allen 8 Kommunen ohne Einschränkung förderfähig. Ob Ihr Vorhaben ein LEADER-Projekt werden kann, können Sie mit einem kurzen Selbst-Check unter der Rubrik öffentliche Downloads auf unserer Homepage www.tor-zum-erzgebirge.de prüfen. Lassen Sie sich hierzu vom Regionalmanagement beraten.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (Privatpersonen, Vereine, Kommunen, Kirchen, Unternehmen etc.). Ausnahme: für die Maßnahme C.I.1 sind ausschließlich Kommunen antragsberechtigt. Anträge sind ausschließlich zu den oben genannten Maßnahmen möglich.

 

Abgabefrist für die Vorhabenauswahl des 6. Aufrufes ist der 10.07.2017, 12:00 Uhr (Posteingang im Regionalmanagement). Die Vorhabenauswahl erfolgt auf Grundlage der LES „Tor zum Erzgebirge – Vision 2020“ (Stand: 11.08.2016) am 10.08.2017 anhand von Auswahlkriterien im Rahmen des bereitstehenden Budgets.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Region

www.tor-zum-erzgebirge.de unter den Rubriken Aufrufe und öffentliche Downloads.

 

Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin:

Regionalmanager Christian Scheller

Email: rm-torzumerzgebirge@steg.de

Tel.: 037295/905513

 

Die Unterlagen sind einzureichen bei:


Regionalmanagement der

LAG „Tor zum Erzgebirge-Vision 2020“

c/o die STEG Stadtentwicklung GmbH
Stollberger Str. 16
09385 Lugau

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