Fördermittel für den ländlichen Raum zu vergeben
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6. Aufruf der Region „Tor zum Erzgebirge - Vision 2020“ zur Vergabe von Fördermitteln für den ländlichen Raum
A.I Sicherung der Position als führende Wirtschaftsregion Sachsens
A.I.1 Fachkräftesicherung
- nichtinvestive Maßnahmen zur Netzwerkarbeit Unternehmen-Schule-Hochschule
- Entwicklung branchenspezifischer Praktikaprogramme
- Einrichten eines Unternehmerpools
- Präsentation von Unternehmen in Schulen und Hochschulen
- Talente-Förderung
A.I.2 Aufbau regionaler Wirtschaftskreisläufe
- Vermarktung regionaler Produkte und Netzwerkarbeit
Budget des Aufrufes 2017-06-A.I: 150.000,00 € (für alle aufgerufenen Maßnahmen A.I)
A.II Ausrichtung des Tourismus auf Naherholung
A.II.1 Errichtung und Aufwertung touristischer Infrastruktur
- Schaffung und Aufwertung von touristischer Infrastruktur
- Wegemanagement und Errichten von Informationsstellen
- Entwicklung von Tourismusdienstleistungen und Marketingmaßnahmen für Angebote der Erholung und Freizeit
Budget des Aufrufes 2017-06-A.II: 200.000,00 €
C.I Attraktive und nachhaltige Infrastruktur
C.I.1 Ausbau/ Sanierung von Straßen/ Plätzen/ Brücken/ Straßenbeleuchtung/ Geh-, Wander- und Radwegen
- Ausbau von Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen und öffentlicher Plätze
- Neu- und Ausbau kommunaler Brücken und Durchlässe
- Neu- und Ausbau kommunaler Straßenbeleuchtung
- Neu- und Ausbau innerörtlicher Gehwege sowie Wander- und Radwege
C.I.2 Ausbau/ Neuverlegung Breitband/ Mobilfunk
- Ausbau und Neuverlegung von Netzen
C.I.3 ÖPNV Ergänzungsangebote/ Lückenschluss
- Investitionen in Kleinbus, Rufsäule, Haltestelle
Budget des Aufrufes 2017-06-C.I: 250.000,00 € (für alle aufgerufenen Maßnahmen C.I)
Investive Vorhaben (Bau/Sanierung) sind ausschließlich in den Gemeinden Jahnsdorf, Hohndorf, Neukirchen, Niederdorf (teilweise) und Niederwürschnitz (teilweise) sowie in den Ortsteilen der Städte Stollberg, Oelsnitz/Erzgeb. und Lugau förderfähig. Nichtinvestive Vorhaben (z.B. Netzwerkarbeit oder Vermarktungsstrategien) sind in allen 8 Kommunen ohne Einschränkung förderfähig. Ob Ihr Vorhaben ein LEADER-Projekt werden kann, können Sie mit einem kurzen Selbst-Check unter der Rubrik öffentliche Downloads auf unserer Homepage www.tor-zum-erzgebirge.de prüfen. Lassen Sie sich hierzu vom Regionalmanagement beraten.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (Privatpersonen, Vereine, Kommunen, Kirchen, Unternehmen etc.). Ausnahme: für die Maßnahme C.I.1 sind ausschließlich Kommunen antragsberechtigt. Anträge sind ausschließlich zu den oben genannten Maßnahmen möglich.
Abgabefrist für die Vorhabenauswahl des 6. Aufrufes ist der 10.07.2017, 12:00 Uhr (Posteingang im Regionalmanagement). Die Vorhabenauswahl erfolgt auf Grundlage der LES „Tor zum Erzgebirge – Vision 2020“ (Stand: 11.08.2016) am 10.08.2017 anhand von Auswahlkriterien im Rahmen des bereitstehenden Budgets.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Region
www.tor-zum-erzgebirge.de unter den Rubriken Aufrufe und öffentliche Downloads.
Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin:
Regionalmanager Christian Scheller
Email: rm-torzumerzgebirge@steg.de
Tel.: 037295/905513
Die Unterlagen sind einzureichen bei:
Regionalmanagement der
LAG „Tor zum Erzgebirge-Vision 2020“
c/o die STEG Stadtentwicklung GmbH
Stollberger Str. 16
09385 Lugau