Aufruf zur Schöffenwahl 2023
(Kommentare: 0)
Alle 5 Jahre stellen die Gemeinden für die Schöffen in Strafsachen und die Jugendhilfeausschüsse für die Jugendschöffen sog. Vorschlagslisten auf, aus denen ein Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Schöffen für die Jugend- und die Erwachsenengerichte wählt. Schöffe kann jeder Deutsche werden, der am Tag des Amtsbeginns mindestens 25 und nicht älter als 69 Jahre ist. Bestimmte Gründe (Angehörige eines Justizberufes, Vorstrafen, Insolvenz usw. schließen vom Amt aus. Der Gewählte muss das Amt annehmen.