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Das Bauamt informiert: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage Erlbach-Kirchberg“

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Bei der Umsetzung der Energiewende im Freistaat Sachsen ist die Nutzung solarer Energie eine wichtige Säule der zukünftigen Energieversorgung Sachsens. Die Gewinnung von Solarenergie mittels Photovoltaikanlagen auf Freiflächen ist zusätzlich zu Anlagen auf Dächern bzw. an Gebäuden oder Lärmschutzwänden ein weiterer Baustein zur Erreichung der sächsischen Ausbauziele.

In Erlbach-Kirchberg wurde eine Fläche (Wiese oberhalb der Waldstraße unmittelbar unter der vorhandenen Windkraftanlage) durch einen Investor identifiziert, die durch ihre topographische Ausrichtung nach Süd/ Süd-West und den kurzen Netzanschluss an das Umspannwerk in Oberlungwitz bzw. die Übergabestation des Windparks, für die Bebauung mit einer FFPV Freiflächen-Photovoltaikanlage gut geeignet ist und entwickelt werden soll.

 

Die Zulässigkeit eines solchen Vorhabens wird in einem aufwendigen Bebauungsplanverfahren geprüft. Der erste Schritt für das Bebauungsplanverfahren ist mit dem Aufstellungsbeschluss durch den Stadtrat Lugau erfolgt. Dies ist die Voraussetzung für die nun folgende Erarbeitung einer Entwurfsplanung. Diese Entwurfsplanung muss wiederum vom Stadtrat der Stadt Lugau gebilligt werden. Sodann erfolgt die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Der Zeitraum der öffentlichen Auslegung wird im „Lugauer Anzeiger“ bekanntgegeben. Während dieser Auslegungsfrist kann jeder Einsicht in die Entwurfsplanung nehmen und eine Stellungnahme abgeben, welche dann im nächsten Schritt abzuwägen ist. Auf Grundlage der Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen wird im Stadtrat über den Planentwurf entschieden und bei Zustimmung als Satzung beschlossen. Sodann muss noch die Genehmigung des Bebauungsplanes beim Landratsamt Erzgebirgskreis beantragt werden. Das gesamte Verfahren wird ca. 1,5 Jahre in Anspruch nehmen. Derzeit hat die naturschutzfachliche Prüfung schon begonnen, die über den gesamten Jahresverlauf den Zustand der Flora und Fauna auf der Fläche dokumentiert.

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