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Spendensatzung Stadtbücherei

Satzung zur Erhaltung der Abzugsfähigkeit von Spenden in kommunalen Einrichtungen zur Förderung kultureller Zwecke (Spendensatzung Stadtbücherei)

Die Stadt Lugau verfolgt mit der Unterhaltung und Betreibung der kommunalen Einrichtung Stadtbücherei Lugau ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der  Abgabenordnung. Zweck ist ausschließlich die Förderung kultureller Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung einer Stadtbücherei in der Stadt Lugau.

Fassung: Ursprungsfassung
Stand: 03.05.2004

Datei: PDF/A, barrierefrei

Zuletzt aktualisiert am 27.02.2016 von MA Content.

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