Spendensatzung Hort
Satzung zur Erhaltung der Abzugsfähigkeit von Spenden in kommunalen Einrichtungen zur Förderung der Jugendhilfe (Spendensatzung Hort)
Die Stadt Lugau verfolgt mit der Unterhaltung und Betreibung der kommunalen Einrichtung Kindertageseinrichtung Hort Lugau ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Zweck ist ausschließlich die Förderung der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung der Kindertageseinrichtung Hort, Schulstraße 6, in der Stadt Lugau.
Fassung: Ursprungsfassung
Stand: 03.05.2004
Datei: PDF/A, barrierefrei
Zuletzt aktualisiert am 27.02.2016 von MA Content.
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