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Spendensatzung Kindergarten

Satzung zur Erhaltung der Abzugsfähigkeit von Spenden in kommunalen Einrichtungen zur Förderung der Jugendhilfe (Spendensatzung Kindergarten)

Die Stadt Lugau verfolgt mit der Unterhaltung und Betreibung der kommunalen Einrichtung Kindertageseinrichtung „Friedrich Fröbel” ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Zweck ist ausschließlich die Förderung der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird  verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung der Kindertageseinrichtung „Friedrich Fröbel”, Hohensteiner Straße 3, in der Stadt Lugau.

Fassung: Ursprungsfassung
Stand: 03.05.2004

Datei: PDF/A, barrierefrei

Zuletzt aktualisiert am 27.02.2016 von MA Content.

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